Worauf muss beim Eigenheim geachtet werden?

posted am: 13 Januar 2020

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Jeder wünscht sich sein Eigenheim. Einige möchte eine Eigentumswohnung oder das Penthouse in der Stadt. Andere träumen vom eigenen Haus auf dem Land. Jede dieser Varianten hat ihre Vor- und Nachteile. Am Anfang steht jedoch die Finanzierung. Hier hilft der Berater der Hausbank. Diesen interessiert auch, ob das monatliche Einkommen des Interessenten zur Deckung eines eventuell eingeräumten Kredits reichen wird.

Um sein Eigenheim zu finanzieren, benötigt der zukünftige Eigentümer entweder Eigen- oder Fremdkapital. In den meisten Fällen ist es eine Kombination aus beiden Finanzierungsarten. Bei mittleren Einkommen hilft der Staat mit der Bausparprämie nach. Sie wurde in den fünfziger Jahren eingeführt, um den Wohnungsbau anzuregen. Liegt das Einkommen von Ledigen oder zusammen veranlagten Lebenspartnern unter einer vom Gesetz definierten Grenze, dann steht ihnen eine jährliche Bausparprämie zu. Damit die Betreffenden diese beanspruchen können, muss ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Seine Laufzeit beträgt meistens zehn Jahre. Eine Zuteilung der gesamten Bausparbeträge kann nach ungefähr fünf Jahren beantragt werden. Der noch nicht eingezahlte jährliche Bausparbeitrag sowie die staatliche Bausparprämie sind als Darlehen zu gewähren.

Sobald der zukünftige Eigentümer des Eigenheims das Grundstück erworben hat, beauftragt er einen Architekten oder Bauunternehmer mit der Planung und Durchführung. Die Pläne werden beim zuständigen Bauamt eingereicht. Hier liegt auch der Lageplan aus, an den sich die Behörde zu richten hat. Er sieht beispielsweise die Geschosshöhe und Anzahl der Etagen vor. Ferner muss sich der Bauherr des Eigenheims an den Baulasten orientieren. Baulasten liegen vor, wenn der ehemalige Eigentümer beispielsweise einem Nachbarn bestimmte bauliche Rechte eingeräumt hat. Sind Wasserrohre über das erworbene Grundstück gelegt worden, dann bleibt das Recht für ihre Nutzung auch nach dem Kauf bestehen.

Liegt die Genehmigung des Bauantrages vor, beginnt der Bauunternehmer, z.B. bauART HAUS - Bau- und Vertriebs GmbH mit der Errichtung des Hauses. Dabei muss er sich an alle behördlichen und baurechtlichen Vorschriften halten. Beim Bau leisten verschiedene Gewerke ihren Einsatz. Dazu gehören beispielsweise die Maurer, die Elektriker, die Dachdecker sowie die Installateure für Sanitärtechnik. Nachdem das neue Eigenheim durch den Eigentümer abgenommen wurde, darf er sich um die Gestaltung seines Gartens kümmern. Hier kann er dann auch seinen Hund halten.

Beabsichtigt der neue Eigentümer jedoch den Erwerb eines bereits errichteten Hauses, dann sollte er vor dem Kauf einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Hier bieten sich Bauingenieure an. Vor allem bei älteren Gebäuden besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Auf jeden Fall muss der derzeitige Besitzer einen gültigen Energiepass vorlegen, aus dem der aktuelle Status hervorgeht.
Vom vorgeschlagenen Kaufpreis sollten die veranschlagten Renovierungskosten abgezogen werden. Beim Katasteramt der Gemeinde kann man den amtlich unverbindlichen Kaufpreis pro m² erfragen.

Soll das Eigenheim eine Eigentumswohnung sein, dann muss der Käufer neben dem Kaufpreis eine Umlage einkalkulieren. Wird beispielsweise eine Dachsanierung geplant, dann erfolgt die Entscheidung im Rahmen der Eigentümerversammlung.